Der Zürcher Kantonsrat kam gestern zu Schluss, die Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» sei für gültig zu erklären:
Ohne die Unterstützung der grössten Fraktion, der SVP, wären EDU und EVP damit freilich nicht durchgekommen. Die drei Parteien konstruierten einen rechtlichen Spielraum, wo es ihn nicht gibt – selbst ein SVP-Exponent räumte ein, die Initiative widerspreche übergeordnetem Recht.
Zu lesen in der NZZ vom 12. Januar 2010
Ach, papperlapapp übergeordnetes Recht. Nur Eliten meinen, der absolutistische Souverän müsse sich an Gesetze halten. Notfalls tritt der Kanton Zürich halt aus der Eidgenossenschaft aus.
Wir können den Puurezmorge schliesslich auch ohne die anderen machen.
Das Bauverbot für Minarette kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Eine Beschwerde gegen den Volksentscheid ist in Strassburg deponiert worden. Das Gericht soll feststellen, ob das Verbot gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstösst.
Gelesen auf NZZ Online
Pah, immer diese doofen Eliten mit ihren Gerichten. Ein wahrer Mann von der Strasse würde zur Hellebarde greifen.
*Unk, unk*
Für einen liberalen Geist ist es immer eine hervorragende Gelegenheit, sich zu ärgern, wenn man von den neuesten Würfen des Parlaments oder des Bundesrates in Sachen Landwirtschaftspolitik liest. Zum Glück gibt’s da noch die Leser von NZZ Online, die mit ihren Kommentaren bisweilen für Erheiterung sorgen. Wie zum Beispiel Herr Stricker:
Es war doch sicher nicht die SVP, die vor einer Öffnung der Märkte gewarnt hat. Die SVP ist eine liberale Partei, die sich konsequent dafür einsetzt, dass sich der Staat nicht überall einmischt. Korrigieren Sie bitte diesen Druckfehler. Vielen Dank.
Gestrickt auf NZZ Online
Wirkt es nicht einfach wunderbar ehrlich, dieses Statement? So ehrlich, dass es unmöglich Ironie sein kann.
Also eines muss man den SVP-Strategen lassen: Sie haben es tatsächlich geschafft, den Leuten vorzugaukeln, eine liberale Partei zu sein.
Erst kürzlich war zu erfahren, dass für den Bundeshaushalt nächstes Jahr Defizit von 2.7 Milliarden Franken veranschlagt wird; und gestern nun, im Nationalrat:
Angesichts «kerngesunder Finanzen» könne sich die Schweiz höhere Ausgaben für Soziales oder Entwicklungshilfe leisten, forderte die Berner Nationalrätin Margret Kiener Nellen.
Zu lesen in der NZZ vom 1. Dezember 2009
Hände weg von den bewusstseinserweiternden Drogen, herrgottnochmal!
Aha. So schlecht ist es also um Liberalismus und Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bestellt. Offenbar spielen wir nun in der selben Liga wie etwa Saudi-Arabien oder der Iran.
Schockierend und beschämend.
Ich konnte als junge Politikerin immer vorne hinstehen, auch wenn ich einen «Seich» sagte.
Ex-Nationalrätin in spe Jasmin Hutter, zitiert auf NZZ Online
Ja, das haben wir gemerkt.
Peng!
Verschiedene Politiker aus dem Kanton St. Gallen bis tief ins bürgerliche Lager haben unmittelbar nach dem tödlichen Schiessunfall ein Überdenken der ausserdienstlichen Schiesspflicht gefordert. Ein einzelner Unfall, so tragisch er auch sei, dürfe zwar nicht als Grund für die Abschaffung des Obligatorischen herhalten, sagt aus etwas mehr Distanz der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick, Vizepräsident der Sicherheitspolitischen Kommission. Doch persönlich sei auch er kein glühender Verfechter der ausserdienstlichen Schiesspflicht. Der ehemalige Offizier schätzt den Ausbildungswert als minimal ein.
Zu lesen auf NZZ Online
Was denn?! Setzt sich etwa tatsächlich langsam die Einsicht durch, dass das «Obligatorische» und die Heimabgabe der Waffe keinen militärischen Nutzen haben und nichts bringen ausser ein paar Tote pro Jahr? Potz. Wenn das mit dieser Geschwindigkeit weitergeht, haben wir diesen staatlich geförderten Unsinn ja vielleicht schon nach zwanzig, dreissig weiteren Toten endlich abgeschafft.
Immer, wenn man denkt, grotesker könne staatliches Handeln nun wirklich nicht mehr werden, muss man kurz darauf feststellen: es kann eben doch.
Bei der neuen Bundesratsverordnung zur Kinderbetreuung handelt es sich um ein Musterbeispiel von erfolgreichem Lobbying. Den Anstoss gab die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr, Co-Präsidentin der Pflegekinder-Aktion, die eine «Professionalisierung» des Pflegekinderwesens in der Schweiz verlangte. Sukkurs erhielt das Begehren selbstredend von den interessierten Fachstellen, die auf einen Ausbau ihrer Tätigkeiten hoffen. Unterstützung kam auch von der Mehrheit der Kantone: Sie verlangten vom Bund präzisere Vorgaben im Pflegekinderwesen (während eine Minderheit darauf hinwies, dass das Problem nicht beim Gesetz, sondern beim Vollzug durch die Kantone liege). Daraufhin machte sich das Eidgenössische Justizdepartement an die Revision der Pflegekinderverordnung. Die Arbeiten wurden flankiert von einer Begleitgruppe, deren Mitglieder allesamt aus dem Pflegekinderwesen stammen. Und nun liegt der bundesrätliche Entwurf vor. Bis Mitte September befindet er sich in der Vernehmlassung.
Angesichts dieses Ablaufs und des Einflusses, den die Interessenvertreter auf die Arbeiten genommen haben, ist es nicht erstaunlich, dass der Verordnungsentwurf weit über den bisherigen Regelungsbereich hinausgeht. Er beschränkt sich nicht mehr darauf, den Kantonen Vorgaben zu machen für die Placierung und Betreuung jener Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können und dauerhaft bei Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht werden müssen. Vielmehr sieht er auch engmaschige Regelungen vor für die tage- oder stundenweise Betreuung von Kindern in Krippen, durch Tagesmütter oder durch im Privathaushalt beschäftigte Kindermädchen. Sie sollen künftig alle eine staatliche Bewilligung benötigen.
Begründet wird die behördliche Mitbestimmung mit dem Kindeswohl. Durch verbindliche Vorgaben soll die ausserfamiliäre Kinderbetreuung festgelegten Qualitätsanforderungen genügen, heisst es im Begleitbericht des Justizdepartements wohltönend. Konkret von den neuen Regelungen betroffen sind in erster Linie jene Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben – diese sind in den meisten Kantonen schon heute strengen Regulierungen unterworfen –, sondern eine private Lösung vorziehen. Ihnen soll es künftig nicht mehr gestattet sein, in Eigenregie ein Kindermädchen anzustellen oder eine Tagesmutter für die Kinder auszuwählen (sofern die Betreuung mehr als 20 Stunden pro Woche dauert). Vielmehr müssen sie vorher bei einer kantonalen Behörde vorstellig werden und ihren Entscheid bewilligen lassen.
Die Behörde muss die Kinderhüte-Anwärterinnen dabei genau unter die Lupe nehmen. Mit der Bewilligung ist es aber nicht getan: Wer Kinder betreuen will, muss künftig einen obligatorischen Einführungskurs besuchen und sich auch anschliessend regelmässig weiterbilden. Weiter erhalten die Tagesmütter oder Kindermädchen mindestens einmal jährlich einen Kontrollbesuch von einem Behördenvertreter, je nachdem auch unangemeldet. Wer sich dieser Bürokratie entzieht und ohne behördliche Bewilligung Kinder hütet, dem droht eine Busse bis zu 5000 Franken. Der bürokratische Eifer macht auch vor der Betreuung in der Familie nicht halt. So gilt die Bewilligungspflicht auch dann, wenn ein Kind beispielsweise die Ferien regelmässig bei seiner Tante verbringt oder wöchentlich zwei Tage und Nächte bei seiner Gotte bleibt. Denn auch die Betreuung durch Verwandte berge Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes in sich, heisst es dazu im Begleitbericht. [...]
Zu lesen in der NZZ vom 26. Juni 2009
Ach, da fehlt doch wieder mal eindeutig der ganzheitliche Ansatz und der Mut zur Konsequenz! Ganzheitlich und konsequent wäre gewesen, bereits Zeugung, Austragung und Geburt des Kindes einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Nur so liesse sich nämlich sicherstellen, dass nicht schon die blosse Existenz des Kindes seinem eigenen Wohl zuwiderläuft, beziehungsweise allfällige «Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes» buchstäblich schon im Keim ersticken. Dies hätte ausserdem den angenehmen Nebeneffekt, dass mit dem folglichen Aussterben der Menschheit zugleich auch das Krebsgeschwür der staatlichen Bürokratie besiegt würde. Also, vermutlich.
Leider muss bekanntlich jedes Sozialwerk zuerst finanziell an die Wand gefahren werden, bevor ernstzunehmende Reformen an die Hand genommen werden (obwohl die Probleme lange, lange im voraus absehbar waren); das ist bei der IV so, das wird bei ALV und AHV so sein und erst recht beim Gesundheitswesen.
Der Schock über die angekündigte Erhöhung der Krankenkassenprämien hat wenigstens bei den Bundesparlamentariern etwas Positives bewirkt - die Einsicht ins eigene Versagen. Statt blosser gegenseitiger Schuldzuweisungen brachte die Debatte zur Gesundheitspolitik so etwas wie ein kollektives mea culpa hervor. Der Hauptschuldige an der desolaten Situation ist nämlich nicht der Bundesrat, auch wenn er sich bequem als Zielscheibe anbietet. Schuld ist in erster Linie das Parlament, das sich in geradezu frivoler Weise zum Transmissionsriemen der konkurrierenden Interessen von Ärzten, Versicherern und «Konsumenten» degradiert und dabei selber blockiert hat. Der rasante Prämienanstieg ist somit eine Art Bumerang der politischen Untätigkeit.
[...] Zu viele Jahre wurden bisher mit Worten statt Taten vergeudet. Wenn die Politik sich nun aufraffen würde, von der Symptom- zur Ursachenbekämpfung überzugehen, könnte aus dem Scherbenhaufen doch noch etwas Brauchbares entstehen [...]
Schreibt rom. in der NZZ vom 11. Juni 2009
Womöglich wird man dem vielgescholtenen Gesundheitsminister also einst rückblickend ein Kränzchen winden müssen, weil er mit dem Abbau der Reserven listig einen Prämienschock herbeigeführt hat, der den Druck auf das unfähige Parlament so erhöht, dass es seine mangelnde Kompromissfähigkeit und vor allem krude Partikulärinteressenvertretung – hoffentlich! – überwindet, bevor das Gesundheitssystem ultimativ aus dem Ruder läuft.
Ist der Widerstand gegen die Initative «Zukunft mit Komplementärmedizin» wirklich dermassen homöopathisch dosiert, dass nicht mal eine entsprechende Website existiert, auf die man einen Link setzen könnte...? Puh...
···· Nächste »
Das Geschreibsel eines in Zürich wohnhaften, berndeutsch- sprachigen Gelegenheitsbloggers so um die dreissig mit einer kaum zu leugnenden Affinität zu allerhand -ismen. Wer’s genauer wissen will, schreibt an juriÄTsarbachDOTcom.
···· Nächste »
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| << < | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | |||