Aha. So schlecht ist es also um Liberalismus und Rechtsstaatlichkeit in diesem Land bestellt. Offenbar spielen wir nun in der selben Liga wie etwa Saudi-Arabien oder der Iran.
Schockierend und beschämend.

Geknipst von Roger Grütter für die NLZ
Fürwahr: Eine Provokation. Des Steuerzahlers nämlich, der – einmal mehr – mit ansehen muss, wie umtriebige Beamte des Bundesamtes für Sozialversicherungen sein Geld für unsinnige Werbekampagnen verbraten.
Höchste Zeit, diesen Übereifer kaputtzusparen.
Peng!
Verschiedene Politiker aus dem Kanton St. Gallen bis tief ins bürgerliche Lager haben unmittelbar nach dem tödlichen Schiessunfall ein Überdenken der ausserdienstlichen Schiesspflicht gefordert. Ein einzelner Unfall, so tragisch er auch sei, dürfe zwar nicht als Grund für die Abschaffung des Obligatorischen herhalten, sagt aus etwas mehr Distanz der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick, Vizepräsident der Sicherheitspolitischen Kommission. Doch persönlich sei auch er kein glühender Verfechter der ausserdienstlichen Schiesspflicht. Der ehemalige Offizier schätzt den Ausbildungswert als minimal ein.
Zu lesen auf NZZ Online
Was denn?! Setzt sich etwa tatsächlich langsam die Einsicht durch, dass das «Obligatorische» und die Heimabgabe der Waffe keinen militärischen Nutzen haben und nichts bringen ausser ein paar Tote pro Jahr? Potz. Wenn das mit dieser Geschwindigkeit weitergeht, haben wir diesen staatlich geförderten Unsinn ja vielleicht schon nach zwanzig, dreissig weiteren Toten endlich abgeschafft.
Immer, wenn man denkt, grotesker könne staatliches Handeln nun wirklich nicht mehr werden, muss man kurz darauf feststellen: es kann eben doch.
Bei der neuen Bundesratsverordnung zur Kinderbetreuung handelt es sich um ein Musterbeispiel von erfolgreichem Lobbying. Den Anstoss gab die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr, Co-Präsidentin der Pflegekinder-Aktion, die eine «Professionalisierung» des Pflegekinderwesens in der Schweiz verlangte. Sukkurs erhielt das Begehren selbstredend von den interessierten Fachstellen, die auf einen Ausbau ihrer Tätigkeiten hoffen. Unterstützung kam auch von der Mehrheit der Kantone: Sie verlangten vom Bund präzisere Vorgaben im Pflegekinderwesen (während eine Minderheit darauf hinwies, dass das Problem nicht beim Gesetz, sondern beim Vollzug durch die Kantone liege). Daraufhin machte sich das Eidgenössische Justizdepartement an die Revision der Pflegekinderverordnung. Die Arbeiten wurden flankiert von einer Begleitgruppe, deren Mitglieder allesamt aus dem Pflegekinderwesen stammen. Und nun liegt der bundesrätliche Entwurf vor. Bis Mitte September befindet er sich in der Vernehmlassung.
Angesichts dieses Ablaufs und des Einflusses, den die Interessenvertreter auf die Arbeiten genommen haben, ist es nicht erstaunlich, dass der Verordnungsentwurf weit über den bisherigen Regelungsbereich hinausgeht. Er beschränkt sich nicht mehr darauf, den Kantonen Vorgaben zu machen für die Placierung und Betreuung jener Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können und dauerhaft bei Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht werden müssen. Vielmehr sieht er auch engmaschige Regelungen vor für die tage- oder stundenweise Betreuung von Kindern in Krippen, durch Tagesmütter oder durch im Privathaushalt beschäftigte Kindermädchen. Sie sollen künftig alle eine staatliche Bewilligung benötigen.
Begründet wird die behördliche Mitbestimmung mit dem Kindeswohl. Durch verbindliche Vorgaben soll die ausserfamiliäre Kinderbetreuung festgelegten Qualitätsanforderungen genügen, heisst es im Begleitbericht des Justizdepartements wohltönend. Konkret von den neuen Regelungen betroffen sind in erster Linie jene Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben – diese sind in den meisten Kantonen schon heute strengen Regulierungen unterworfen –, sondern eine private Lösung vorziehen. Ihnen soll es künftig nicht mehr gestattet sein, in Eigenregie ein Kindermädchen anzustellen oder eine Tagesmutter für die Kinder auszuwählen (sofern die Betreuung mehr als 20 Stunden pro Woche dauert). Vielmehr müssen sie vorher bei einer kantonalen Behörde vorstellig werden und ihren Entscheid bewilligen lassen.
Die Behörde muss die Kinderhüte-Anwärterinnen dabei genau unter die Lupe nehmen. Mit der Bewilligung ist es aber nicht getan: Wer Kinder betreuen will, muss künftig einen obligatorischen Einführungskurs besuchen und sich auch anschliessend regelmässig weiterbilden. Weiter erhalten die Tagesmütter oder Kindermädchen mindestens einmal jährlich einen Kontrollbesuch von einem Behördenvertreter, je nachdem auch unangemeldet. Wer sich dieser Bürokratie entzieht und ohne behördliche Bewilligung Kinder hütet, dem droht eine Busse bis zu 5000 Franken. Der bürokratische Eifer macht auch vor der Betreuung in der Familie nicht halt. So gilt die Bewilligungspflicht auch dann, wenn ein Kind beispielsweise die Ferien regelmässig bei seiner Tante verbringt oder wöchentlich zwei Tage und Nächte bei seiner Gotte bleibt. Denn auch die Betreuung durch Verwandte berge Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes in sich, heisst es dazu im Begleitbericht. [...]
Zu lesen in der NZZ vom 26. Juni 2009
Ach, da fehlt doch wieder mal eindeutig der ganzheitliche Ansatz und der Mut zur Konsequenz! Ganzheitlich und konsequent wäre gewesen, bereits Zeugung, Austragung und Geburt des Kindes einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Nur so liesse sich nämlich sicherstellen, dass nicht schon die blosse Existenz des Kindes seinem eigenen Wohl zuwiderläuft, beziehungsweise allfällige «Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes» buchstäblich schon im Keim ersticken. Dies hätte ausserdem den angenehmen Nebeneffekt, dass mit dem folglichen Aussterben der Menschheit zugleich auch das Krebsgeschwür der staatlichen Bürokratie besiegt würde. Also, vermutlich.
Ist der Widerstand gegen die Initative «Zukunft mit Komplementärmedizin» wirklich dermassen homöopathisch dosiert, dass nicht mal eine entsprechende Website existiert, auf die man einen Link setzen könnte...? Puh...
Welch grossartige Idee (suisse)! Wie NZZ Online schreibt, macht der Landessender das Kirchenglockengeläut von hüben und drüben für alle Glockenfanatiker via Internet jederzeit hörbar.
Damit könnte man doch jetzt ENDLICH dem Glockenterror in Zürich (vor allem jenem zu nachtschlafener Zeit) ein Ende bereiten, ja?
Es hat ja schon fast etwas Anrühriges, wenn man daran zurückdenkt, wie schönfärberisch uns das Absatzkartell namens Buchpreisbindung einst verkauft wurde – beziehungsweise wie unverändert schönfärberisch jetzt argumentiert wird beim Versuch, am Rad der Zeit zu drehen und diesen Protektionismus wieder einzuführen. Kulturelle Bereicherung, Vielfalt des Angebots, blubberdiblupp.
Und jetzt hat der Buchhandel mal ganz kurz den Kopf zwischen den Buchdeckeln hervorgestreckt und gemerkt: hey, es gibt da ja jetzt etwas ganz Neues namens Inn...teern...et. – Internet.
Auf breite Kritik stösst eine fehlende Regelung für den grenzüberschreitenden elektronischen Buchhandel. Gruppen jeglicher Couleur beklagen eine Diskriminierung des inländischen Buchhandels. Internet-Händler wie Amazon würden so die Preisbindung im Inland unterlaufen. Gerade angesichts der zunehmenden Popularität des Online-Handels sei die fehlende Regulierung ein Fehler.
Gelesen auf NZZ Online
Na, ist ja herzig, wie sie sich anschicken, gegen Windmühlen zu kämpfen. Willkommen im Wettbewerb, liebe Buchhändler, willkommen im 21. Jahrhundert!

Gibt es tatsächlich Leute, die so doof sind, dass sie darauf hereinfallen? Dass sie glauben, die Wirtschaftsverbände investierten geschätzte Millionen in den Abstimmungskampf, um sich selbst zu schaden?
Erstaunlich.
Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung:
Die SP drohte am Sonntag mit einem Referendum gegen die 11. AHV-Revision. Auch der Gewerkschaftsbund will jede Reform bekämpfen, die «Verschlechterungen» bringt.
Gelesen in der NZZ vom 1. Dezember 2008
Schade eigentlich, dass die AHV offenbar zuerst an die Wand beziehungsweise tief in die roten Zahlen gefahren werden muss, bevor notwendige Reformen an die Hand genommen werden können. Denn auch wenn der GAU gestern verhindert werden konnte, so kann doch nichts darüber hinwegtäuschen, dass das Sozialwerk bald einmal, d.h. wenn die Generation meiner Eltern in Rente geht, auf ein Finanzierungsproblem zusteuert. Ohne unpopuläre Massnahmen wie der Erhöhung des Rentenalters und/oder Rentenkürzungen wird es nicht gehen; das ist freilich bedauerlich, aber ziemlich absehbar.
Würde die AHV von, sagen wir, einer Bank geführt, und würde diese kurzfristige Gewinnmaximierung betreiben und grobfahrlässig (oder vielleicht besser: eventualvorsätzlich) die Finanzierung zukünftiger Verpflichtungen aufs Spiel setzen: was gäbe das für ein Zetermordio! Die öffentliche Empörung würde wieder einmal zelebriert, die Verantwortlichen an den medialen Pranger gestellt. Wenn aber Politiker kurzfristige Popularitätsmaximierung auf Kosten langfristiger Finanzierbarkeit betreiben, kräht kein Hahn danach...
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Das Geschreibsel eines in Zürich wohnhaften, berndeutsch- sprachigen Gelegenheitsbloggers so um die dreissig mit einer kaum zu leugnenden Affinität zu allerhand -ismen. Wer’s genauer wissen will, schreibt an juriÄTsarbachDOTcom.
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