Immer, wenn man denkt, grotesker könne staatliches Handeln nun wirklich nicht mehr werden, muss man kurz darauf feststellen: es kann eben doch.
Bei der neuen Bundesratsverordnung zur Kinderbetreuung handelt es sich um ein Musterbeispiel von erfolgreichem Lobbying. Den Anstoss gab die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr, Co-Präsidentin der Pflegekinder-Aktion, die eine «Professionalisierung» des Pflegekinderwesens in der Schweiz verlangte. Sukkurs erhielt das Begehren selbstredend von den interessierten Fachstellen, die auf einen Ausbau ihrer Tätigkeiten hoffen. Unterstützung kam auch von der Mehrheit der Kantone: Sie verlangten vom Bund präzisere Vorgaben im Pflegekinderwesen (während eine Minderheit darauf hinwies, dass das Problem nicht beim Gesetz, sondern beim Vollzug durch die Kantone liege). Daraufhin machte sich das Eidgenössische Justizdepartement an die Revision der Pflegekinderverordnung. Die Arbeiten wurden flankiert von einer Begleitgruppe, deren Mitglieder allesamt aus dem Pflegekinderwesen stammen. Und nun liegt der bundesrätliche Entwurf vor. Bis Mitte September befindet er sich in der Vernehmlassung.
Angesichts dieses Ablaufs und des Einflusses, den die Interessenvertreter auf die Arbeiten genommen haben, ist es nicht erstaunlich, dass der Verordnungsentwurf weit über den bisherigen Regelungsbereich hinausgeht. Er beschränkt sich nicht mehr darauf, den Kantonen Vorgaben zu machen für die Placierung und Betreuung jener Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können und dauerhaft bei Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht werden müssen. Vielmehr sieht er auch engmaschige Regelungen vor für die tage- oder stundenweise Betreuung von Kindern in Krippen, durch Tagesmütter oder durch im Privathaushalt beschäftigte Kindermädchen. Sie sollen künftig alle eine staatliche Bewilligung benötigen.
Begründet wird die behördliche Mitbestimmung mit dem Kindeswohl. Durch verbindliche Vorgaben soll die ausserfamiliäre Kinderbetreuung festgelegten Qualitätsanforderungen genügen, heisst es im Begleitbericht des Justizdepartements wohltönend. Konkret von den neuen Regelungen betroffen sind in erster Linie jene Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben – diese sind in den meisten Kantonen schon heute strengen Regulierungen unterworfen –, sondern eine private Lösung vorziehen. Ihnen soll es künftig nicht mehr gestattet sein, in Eigenregie ein Kindermädchen anzustellen oder eine Tagesmutter für die Kinder auszuwählen (sofern die Betreuung mehr als 20 Stunden pro Woche dauert). Vielmehr müssen sie vorher bei einer kantonalen Behörde vorstellig werden und ihren Entscheid bewilligen lassen.
Die Behörde muss die Kinderhüte-Anwärterinnen dabei genau unter die Lupe nehmen. Mit der Bewilligung ist es aber nicht getan: Wer Kinder betreuen will, muss künftig einen obligatorischen Einführungskurs besuchen und sich auch anschliessend regelmässig weiterbilden. Weiter erhalten die Tagesmütter oder Kindermädchen mindestens einmal jährlich einen Kontrollbesuch von einem Behördenvertreter, je nachdem auch unangemeldet. Wer sich dieser Bürokratie entzieht und ohne behördliche Bewilligung Kinder hütet, dem droht eine Busse bis zu 5000 Franken. Der bürokratische Eifer macht auch vor der Betreuung in der Familie nicht halt. So gilt die Bewilligungspflicht auch dann, wenn ein Kind beispielsweise die Ferien regelmässig bei seiner Tante verbringt oder wöchentlich zwei Tage und Nächte bei seiner Gotte bleibt. Denn auch die Betreuung durch Verwandte berge Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes in sich, heisst es dazu im Begleitbericht. [...]
Zu lesen in der NZZ vom 26. Juni 2009
Ach, da fehlt doch wieder mal eindeutig der ganzheitliche Ansatz und der Mut zur Konsequenz! Ganzheitlich und konsequent wäre gewesen, bereits Zeugung, Austragung und Geburt des Kindes einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Nur so liesse sich nämlich sicherstellen, dass nicht schon die blosse Existenz des Kindes seinem eigenen Wohl zuwiderläuft, beziehungsweise allfällige «Risiken und Gefahren für das Wohl des Kindes» buchstäblich schon im Keim ersticken. Dies hätte ausserdem den angenehmen Nebeneffekt, dass mit dem folglichen Aussterben der Menschheit zugleich auch das Krebsgeschwür der staatlichen Bürokratie besiegt würde. Also, vermutlich.
Das Geschreibsel eines in Zürich wohnhaften, berndeutsch- sprachigen Gelegenheitsbloggers so um die dreissig mit einer kaum zu leugnenden Affinität zu allerhand -ismen. Wer’s genauer wissen will, schreibt an juriÄTsarbachDOTcom.
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| << < | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
| 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 |
| 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 |
| 29 | 30 | 31 | ||||